Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird von den persönlich haftenden Gesellschaftern der Kesseböhmer Holding KG sowie den Geschäftsführe- rinnen und Geschäftsführern der Tochterunternehmen der Kesseböhmer Holding KG sowie den jeweiligen Leitern der Kesseböhmer Tochterunternehmen gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich der Kesseböhmer Gruppe sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.
Die Kesseböhmer Gruppe ist Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen. Wir engagieren uns bereits von Anbeginn für die Menschenrechte. Unser Engagement basiert hierbei u. a. auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) der Vereinten Nationen und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Daneben orientieren wir uns an der internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der internationalen Arbeitsorganisation von 1998. Unser Handeln ist von einer strikten Befolgung sämtlicher anwendbarer Gesetze und Rechtsverordnungen geprägt. Dort, wo das lokale Recht keine lückenlose Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechten bietet, werden wir in jedem Fall in Übereinstimmung mit dem für die Menschenrechte höheren Standard handeln. Soweit Konflikte bestehen, halten wir uns an das nationale Recht und werden gleichzeitig nach Möglichkeiten suchen, die internationalen Menschenrechte zu wahren und nach den oben erklärten Grundsätzen der internationalen Menschenrechtscharta und der weiteren zitierten Rahmenwerken und Standards handeln.
- Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
- der internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen,
- der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen,
- die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards,
- die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE Declaration), 2
- die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen,
- die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC),
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union.