Präambel
Die Nachhaltigkeitsrichtlinie ist die Grundlage für die Ansprüche der Kesseböhmer Gruppe, nachfolgend als Kesseböhmer bezeichnet, in Bezug auf ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung. Ziel dieser Richtlinie ist das Schaffen einer gemeinsamen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Basis mit unseren Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten zur Optimierung der Produktivität und der Zusammenarbeit im Geschäftsbetrieb.
1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Kesseböhmer legt als Arbeitgeber viel Wert auf einen hohen Ergonomie- und Sicherheitsstandard am Arbeitsplatz. Dieser wird durch das integrierte Arbeits- und Gesundheitsmanagement und dem Brandschutz in unseren Werken garantiert.
2. Daten- und Identitätsschutz
Der Schutz von Daten sowie der sorgfältige Umgang mit vertraulichen Informationen unserer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten zum Schutz der Identität und der Privatsphäre haben einen hohen Stellenwert für unser Unternehmen. Dies bewahrt die Würde des Arbeitnehmers und schafft ein positives Arbeitsklima.
3. Umweltschutz und Energiemanagement
Kesseböhmer versucht die Belastung der Umwelt so gering wie möglich zu halten, indem mit den natürlichen Ressourcen sorgfältig und sparsam gewirtschaftet wird, so dass Reststoffe und Abfälle minimiert werden. Wir streben die Substitution von Abfällen durch Werkstoffe im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft an. Das Unternehmen legt viel Wert auf eine hohe Luft-und Wasserqualität und versucht Treibhausgasemissionen und Abwasser, durch den Einsatz der bestmöglichen Technik und der Verbesserung der Produktionskonzepte einzudämmen oder bestenfalls zu vermeiden. Hierbei beachtet das Unternehmen alle bestehenden Umweltgesetze und Verordnungen und erwartet dies auch von allen Beschäftigten und Geschäftspartnern. Kesseböhmer ist langjährig nach ISO 14001:2015 und DIN EN ISO 50001:2018 zertifiziert.
4. Ethische Grundsätze
Die ethischen Grundsätze unseres Familienbetriebs basieren auf Loyalität, Respekt gegenüber Mitmenschen, Transparenz und fairem Wettbewerb ohne Korruption und Ausbeutung. Zudem lehnt das Unternehmen Diskriminierung in jeder Form bezüglich der Rasse, Herkunft, Religion, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder des Alters ab.
5.Vereinigungsfreiheit
Die Arbeitnehmer müssen offen und mit Respekt sowie mit gegenseitigem Vertrauen innerhalb des Unternehmens und mit der Unternehmensleitung bezüglich der Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Alle Mitarbeiter haben das Recht, sich zusammenzuschließen, einer Arbeitnehmerorganisation beizutreten sowie eine Vertretung zu ernennen und sich als solche wählen zu lassen.